Arbeitsrecht

Leistungen 

im Arbeitsrecht

Erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht in Geilenkirchen

Kündigungsschutzklage

Wie schwerwiegend die Folgen einer Kündigung des Arbeitsplatzes sind, hängt von der individuellen Situation des Arbeitnehmers ab. Doch sehr häufig hat eine Kündigung äußerst gravierende Auswirkungen auf das Leben des Gekündigten, vor allem dann, wenn eine Familie zu ernähren ist. Eine Kündigung des Arbeitsplatzes ist in vielen Fällen aber nicht ohne weiteres möglich, denn der Gesetzgeber hat ein Kündigungsschutzgesetz erlassen, das die rechtlichen Grundlagen hierfür genau definiert. Diese sind für den Laien nur schwer zu durchschauen und deswegen empfiehlt es sich, einen Experten für Arbeitsrecht einzuschalten, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Diese muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung erfolgen.

Wann ist eine Kündigung unwirksam?

Es gibt viele Gründe, aus denen eine Kündigung unwirksam sein kann, denn in den meisten Fällen muss der Arbeitgeber schon einen rechtfertigenden Kündigungsgrund angeben. Ob dieser dann wirklich ausreicht, entscheidet das Arbeitsgericht im Kündigungsschutzprozess. Viele Prozesse, in denen es um den Kündigungsschutz geht, werden mit einem Vergleich beendet, das heißt, dass es zu einer Einigung – im Regelfall mit einer finanziellen Abfindung durch den Arbeitgeber – kommt. Um hier eine adäquate Summe zu erhalten, ist juristische Hilfe von Vorteil. Eine Alternative zur Kündigung ist ein Aufhebungsvertrag, den der Arbeitgeber anbietet. Auch hier ist Vorsicht geboten, denn eine voreilige Unterschrift kann den Arbeitnehmer viel Geld kosten. Für einen Laien ist die Konsequenz aus seiner Unterschrift nicht immer verständlich. Es empfiehlt sich, erst einmal mit einem Experten für Arbeitsrecht zu sprechen und sich beraten zu lassen.

Abschluss des Arbeitsvertrages überprüfen und gestalten

Rechtsanwältin Dr. jur. Freches-Heinrichs berät Arbeitnehmer und Arbeitgeber kompetent in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten wie Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen sowie anderen Angelegenheiten. Sie setzt sich rhetorisch versiert für ihre Mandanten ein und sorgt dafür, dass diese zu ihrem Recht kommen. Dabei kennt sie sich nicht nur im Bereich des Kündigungsschutzes aus, sondern gestaltet und überprüft auch Arbeitsverträge. Diese privatrechtlichen Verträge werden zu Beginn der Beschäftigung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen und sind die Grundlage für das folgende Arbeitsverhältnis. Beide Parteien gehen dabei Pflichten ein, die zum Beispiel für den Arbeitgeber darin bestehen, pünktliche Lohnzahlungen zu leisten, Urlaub zu gewähren oder vernünftige Arbeitsbedingungen zu schaffen. Der Arbeitnehmer seinerseits verpflichtet sich unter anderem dazu, seine Arbeit gewissenhaft zu verrichten und sich loyal zum Unternehmen und zu den Kollegen zu verhalten.

Als ausgebildete Mediatorin DAA verfügt Frau Dr. jur. Freches-Heinrichs zudem über die notwendigen Kompetenzen, um beiden Parteien – Arbeitnehmern und Arbeitgebern – zu einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Lösung zu verhelfen.

Lohn- und Gehaltsansprüche rechtzeitig geltend machen

Sollten die Lohn- oder Gehaltsansprüche nicht erfüllt werden, steht Rechtsanwältin Dr. jur. Freches-Heinrichs ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Denn wie in vielen rechtlichen Dingen müssen auch hier entsprechende Fristen gewahrt werden, um Ansprüche nicht zu verlieren. Darum darf der Arbeitnehmer nicht zu lange warten, sondern sollte direkt seine Forderungen geltend machen. Rechtsanwältin Dr. jur. Freches-Heinrichs berät in Geilenkirchen außerdem zu Themen wie Betriebs- und Dienstvereinbarungen sowie allen anderen Bereichen des sehr komplexen Arbeitsrechtes.

Die erfahrene Fachanwältin für Arbeitsrecht berät Mandanten umfassend und setzt ihre Interessen auch vor Gericht durch. Als Mediatorin DAA verfügt Frau Dr. jur. Freches-Heinrichs über die nötigen Kompetenzen, um zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und/oder untereinander zu vermitteln und den streitenden Parteien zu einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Lösung zu verhelfen.

Übersicht

  • Kündigung
  • Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Vertragsgestaltung
  • Lohnzahlung
  • Gewerkschaft
  • Betriebsrat / Personalrat

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