Über uns

über uns

Ein kleiner Überblick
über die Kanzlei

Wir sind für Sie gern tätig und Sie finden uns in Geilenkirchen:

An Fürthenrode 50
52511 Geilenkirchen

 

Rechtsanwältin Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs berät Sie in Geilenkirchen zu rechtlichen Belangen im Familienrecht, Erbrecht und Arbeitsrecht. Bei der Betreuung der Mandantinnen und Mandanten legt sie großen Wert auf eine empathische Zusammenarbeit.

Seit August 2021 arbeitet sie am Standort in Geilenkirchen mit Rechtsanwältin Kirsten vom Scheidt in Bürogemeinschaft. Ihre Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Mietrecht, Verkehrsrecht und Strafrecht, hier insbesondere im Opferschutz sowie Familienrecht, vornehmlich im Umgangs- und Sorgerecht.

Unsere Fach- und Rechtsgebiete

Damit Sie bestmögliche Beratung zu rechtlichen Anliegen bekommen:
Rechtsanwältin Rita Freches-Heinrichs und Rechtsanwältin Kirsten vom Scheidt (in Bürogemeinschaft) unterstützen Sie kompetent bei unterschiedlichen Fach- und Rechtsgebieten.

über mich

Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs

Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Mediatorin (DAA)
Testamentsvollstreckerin (AGT)

 

RECHTSGEBIETE

Familienrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht

Dr. jur. Rita Freches-Heinrichs

Kurzvita

Frau Dr. Freches-Heinrichs studierte von 1985 bis 1991 an der Albertus Magnus Universität zu Köln. Von 1992 bis 1995 erfolgte ihr Promotionsstudium im Strafrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn. Die Referendarzeit legte sie am LG Köln ab.

Seit 1995 ist Frau Dr. Freches-Heinrichs als Rechtsanwältin tätig, zunächst mit Zulassung in Köln und seit 1999 in Aachen. Seit Beginn ihrer rechtsanwaltlichen Tätigkeit liegen Ihre Schwerpunkte im Familien- und Erbrecht, dem Arbeitsrecht sowie dem Strafrecht. Von 1996 bis 1999 hat sie in der renommierten Strafrechtskanzlei des Kollegen Dr. jur. Reinhard Birkenstock in Köln als freie Mitarbeiterin gearbeitet. 2003 erlangte sie die Zulassung zum Fachanwalt für Familienrecht und seit 2006 die Zulassung als Rechtsanwältin beim OLG Köln. Seit 2007 ist sie auch Anwaltsmediatorin DAA. Ein weiterer Interessenschwerpunkt liegt im Arbeitsrecht. Im Jahre 2015 absolvierte sie erfolgreich den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht und ist seit Januar 2020 auch Fachanwältin für Arbeitsrecht.

RAin Dr. Freches-Heinrichs arbeitete von 1999 bis 2008 in Baesweiler, wechselte dann als freie Mitarbeiterin in eine Aachener Anwaltskanzlei und leitete bis 2012 die Zweigstelle der Anwaltsgemeinschaft in Geilenkirchen. 2012 arbeitete sie wieder als selbständige Rechtsanwältin zunächst in Geilenkirchen und seit 2014 in Heinsberg. Seit Januar 2020 hat Frau Dr. Freches-Heinrichs ihren Kanzleisitz wieder nach Geilenkirchen verlegt.

Frau RAin Dr. Freches-Heinrichs befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Familien- und Erbrecht. Aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung auf diesem Gebiet kann sie Eheleute und auch zukünftige Eheleute in allen Rechtsfragen zum Familienrecht wie Ehescheidung, Unterhalt, güterrechtliche Angelegenheit und Vermögensauseinandersetzung umfassend beraten. Auch im Vorfeld der Eheschließung steht sie den zukünftigen Eheleuten bei der Gestaltung von Eheverträgen beratend und aufklärend zur Seite.

Ebenfalls im Erbrecht berät und vertritt Sie Frau RAin Dr. Freches-Heinrichs kompetent und fachkundig bezüglich der Fragen im Rahmen der Abwicklung eines Erbfalls sowie in der vorbereitenden Beratung.

Im Arbeitsrecht berät sie Arbeitnehmer und auch Arbeitgeber in allen Rechtsfragen zum Arbeitsrecht, d.h. vom Arbeitsvertrag bis hin zur Kündigung.

Im Jahr 2021 hat sie erfolgreich den Lehrgang zertifizierter Testamentsvollstrecker der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögensvorsorge (AGT) absolviert und ist seit Anfang 2022 Testamentsvollstreckerin (AGT).

über mich

Kirsten vom Scheidt

Rechtsanwältin

 

RECHTSGEBIETE

Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht, insbesondere Opferschutz, Familienrecht, insbesondere Sorge- und Umgangsrecht

Kirsten vom Scheidt

Kurzvita

Frau vom Scheidt studierte von 1987 bis 1993 an der Albertus Magnus Universität zu Köln. Von 1993 bis 1996 absolvierte sie ihr Referendariat im Bereich des OLG Düsseldorf und arbeitete währenddessen für 4 Monate in einer Rechtsanwaltskanzlei in San Francisco / U.S.A.

Frau vom Scheidt arbeitete von 1996 bis 1999 als freie Mitarbeiterin in der Kanzlei Dr. Gilka und Partner und gründete im Jahr 1999 ihre eigene Kanzlei unter der Anschrift Karl-Oberbach-Str. 50 in 41515 Grevenbroich, die nunmehr ihre Dependance-Anschrift ist. Mit dem Kollegen Herrn Rechtsanwalt Ingo Hamecher arbeitete sie seit 2001 in Bürogemeinschaft.

Seit August 2021 arbeitet Frau vom Scheidt nunmehr in der Rechtsanwaltskanzlei RFH – Rechtsanwälte Für Hier – von hier – in Bürogemeinschaft unter der Kanzleianschrift An Fürthenrode 50 in 52511 Geilenkirchen.

Frau RAin vom Scheidt befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Verkehrsrecht, Mietrecht, Strafrecht und hier vor allem im Opferschutz. Frau vom Scheidt absolvierte im Jahr 1997 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang im Familienrecht und hat auch dort ihren Schwerpunkt, vor allem im Sorge- und Umgangsrecht.

Unser Team

Mitarbeiterinnen

Sandra Gaßmann

Sandra Gaßmann

Rechtsanwaltsfachangestellte