Strafrecht

Leistungen 

im Strafrecht

Anwältin für Strafrecht in Geilenkirchen

Das Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen, d.h. der Staat ist dem Bürger übergeordnet und kann als „Strafender“ unmittelbar gegen seinen Bürger Gewalt ausüben.

Das deutsche Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) und seinen Nebengesetzen kodifiziert. Mit den in diesen Gesetzen aufgestellten Normen, auch Tatbestände genannt, schreibt der Gesetzgeber verbindlich für den Geltungsbereich des deutschen Strafrechts vor, welche Verhaltensweisen für den Einzelnen verboten sind und welche Folgen sich aus der Verletzung der Tatbestände ergeben.

Wann wird das Strafrecht angewendet?

Wir kommen mit dem Bereich Strafrecht wesentlich schneller in Kontakt, als mancher vermuten mag. Nicht nur bei z. B. einem Raubüberfall findet es Anwendung, sondern auch bei unbedachtem Vorgehen bei ganz alltäglichen Dingen.

Wenn Sie mit Ihrem Wagen wegen kurzer Unachtsamkeit ein parkendes Fahrzeug streifen und einfach wegfahren oder Sie bei der Erstellung Ihrer Steuerklärung Angaben von Belang einfach vergessen, kommen Sie schon mit dem Strafrecht in Berührung.

Ebenfalls sind die Übergänge vom Strafrecht in andere Rechtsgebiete wie Verkehrs- oder Steuerrecht fließend. Die Zusammenhänge sind für den Nichtjuristen nicht immer ersichtlich. Daher ist es wichtig, rechtzeitig bei Strafsachen den Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsanwalt aufzunehmen. Rechtsanwältin Kirsten vom Scheidt unterstützt Sie bei Strafsachen.

Das Strafrecht betrifft viele Bereiche, die bei der Urteilsfindung des Richters zu beachten sind. Gerade hierbei ist es daher besonders wichtig, dass der Richter bei der Findung seines Urteils auf alle möglichen Konstellationen (Familienhintergründe, kulturelle Prägungen, Notsituationen wie Notwehr und Notstand oder auch Schuldunfähigkeit etc.) durch einen versierten Rechtsanwalt hingewiesen wird, damit er diese Gegebenheiten im Rahmen seiner Urteilsfindung berücksichtigen kann.

Nehmen Sie gerne mit Kirsten vom Scheidt umgehend Kontakt auf. Denn eine erfolgreiche Verteidigung beginnt bereits im Ermittlungsverfahren. Kirsten vom Scheidt berät Sie umfassend und professionell. Ausgenommen sind Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und Verstöße gegen das Tierschutzgesetz.

Übersicht

  • Diebstahl
  • Körperverletzungen
  • Betäubungsmittelgesetz (BMtG)
  • Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
  • Jugendstrafrecht
  • Haftrecht
  • Sexualstrafrecht
  • Computer- und Internetstrafrecht

Rufen Sie uns an

02451 – 910 11 20

24h-Notruf-bei Festnahme oder Durchsuchung: 0176 53796591