Opferschutz

Leistungen 

im Opferschutz

Opferschutz in Strafverfahren

Die Interessen der Opfer in den Blick zu nehmen und dafür zu sorgen, dass ihnen mehr Rechte zukommen, ist ein wichtiges Ziel für Rechtsanwältin Kirsten vom Scheidt.

Zahlreiche Gesetzgebungsvorhaben der letzten Jahre haben die Situation der Opfer weiter verbessert und dazu geführt, dass der Opferschutz seinen festen Platz in der Strafprozessordnung hat. Opfer werden heute nicht mehr wie früher als Beweismittel gesehen. Opfer sind Menschen, die oftmals großen seelischen Belastungen ausgesetzt sind und denen mit viel Einfühlungsvermögen begegnet werden muss. Kirsten vom Scheidt begleitet und unterstützt Sie professionell im Strafprozess.

Nebenklage

Die sogenannte Nebenklage ist dazu ein wichtiges Mittel, um Ihre Rechte durchzusetzen. Ohne Nebenklage hat ein Verletzter einer Straftat im Strafprozess nur die Stellung eines (passiven) Zeugen. Die Nebenklage gibt bei bestimmten Straftaten, z.B. Körperverletzung, Sexualstraftaten oder versuchten Tötungsdelikten, die Möglichkeit, den Verletzten zu schützen und auch auf das Strafverfahren einzuwirken.

Warum ist die Nebenklage für den Verletzten sinnvoll? In einem Rechtsstaat ist es Aufgabe des Staates, seine Bürger vor Straftaten zu schützen. Wird jemand Opfer einer Straftat, ist der Staat dieser Schutzpflicht nicht hinreichend nachgekommen. Im Rahmen der Nebenklage wird dem Opfer eine eigene Stellung im Prozess eingeräumt, es wird gehört und kann eigene Anträge stellen und auch Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen, dem sog. Adhäsionsverfahren.

Die Rechte des Nebenklägers umfassen das Beweisantragsrecht. Dies ist das Recht des Nebenklägers, auf die Beweisaufnahme Einfluss zu nehmen und insbesondere auf eine sachgerechte Ausübung der Aufklärungspflicht des Gerichts hinzuwirken. Durch die Nebenklage erhält das Opfer eine ganze Reihe von Rechten, die ein bloßer Zeuge nicht besitzt. Diese Rechte ermöglichen es dem Nebenkläger, aktiv am Strafverfahren teilzunehmen.

Nach aktueller Rechtslage können nur besonders schutzwürdige Opfer Nebenklage erheben. Der Täter muss also ein bestimmtes Delikt begehen wie Sexualdelikte, insbesondere Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Missbrauch; versuchter Mord und Totschlag; einfache Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Aussetzung, Menschenhandel, Menschenraub, Verschleppung, Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel, Zwangsheirat, Nachstellung & Stalking, erpresserischer Menschenraub, Geiselnahme, besonders schwere Nötigung; Verstoß gegen Kontaktverbote und sonstige Anordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG); gewisse Verstöße gegen das Wettbewerbs- und Urheberrecht.

Wenn Sie „Opfer“ einer solchen Straftrat geworden sind, können Sie sich vertrauensvoll an Kirsten vom Scheidt wenden, um die weitere Vorgehensweise zu besprechen. Damit Ihre Rechte und Ansprüche durchgesetzt werden, kämpft Kirsten vom Scheidt mit Ihnen vor Gericht.

Übersicht

  • Begleitung und Unterstützung im Strafprozess
  • Rechte und Ansprüche durchsetzen

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