Familienrecht
Leistungen
im Familienrecht
Anwältin für Familienrecht in Geilenkirchen
Scheidungsanwältin
Das Familienrecht zählt zu den komplexesten und emotionalsten Rechtsgebieten – nicht zuletzt, da es bei familienrechtlichen Fragen um persönliche Angelegenheiten geht. Meist dreht sich dabei alles um Scheidungen und ihre Folgen für die Eheleute und Kinder, soweit vorhanden. Im Idealfall verläuft eine Scheidung im Einklang mit den persönlichen Interessen aller Beteiligten. Fragen bezüglich des Sorge- und Umgangsrechts sowie zu möglichen Unterhaltsansprüchen bergen aber ein hohes Konfliktpotenzial. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, sich von einem Experten beraten zu lassen, am besten von einer Fachanwältin oder einem Fachanwalt für Familienrecht. In Geilenkirchen begleitet Rechtsanwältin Dr. jur. Freches-Heinrichs als erfahrene Juristin, die zudem als Mediatorin tätig ist, ihre Mandanten durch die turbulente Trennungsphase.
Ansprüche mit der Hilfe eines Anwalts klären
Eine Scheidung ist in der Regel von starken Emotionen geprägt und bedeutet für viele Betroffene einen Lebensumbruch. Schließlich gilt es, das Leben von nun an getrennt vom ehemaligen Partner zu führen, was naturgemäß häufig komplexe Themen, wie zum Beispiel die Frage nach dem Anspruch auf Unterhalt, und langwierige Auseinandersetzungen nach sich zieht: Wer bekommt Unterhalt und über welchen Zeitraum? Wie hoch ist der Anspruch, wenn Kinder aus der Ehe hervorgegangen sind? Wie ist der Ausgleich des Güterstandes zwischen den getrenntlebenden Eheleuten beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft oder bei den vereinbarten Güterständen der Gütertrennung oder Gütergemeinschaft? Wie erfolgt die vermögensrechtliche Auseinandersetzung? Pauschale Antworten lassen sich hierzu nicht geben, da es immer auf die individuellen Gegebenheiten ankommt.
Unterhalt
Anlässlich der Trennung bedarf es zumeist der Regelung des Trennungs- oder Kindesunterhalts. Generell gilt, dass der Besserverdienende dazu verpflichtet ist, den (Ex-)Partner finanziell zu entlasten. Diese Regelung erfreut allerdings nur die wenigsten Zahlungspflichtigen. Am Ende einer Beziehung werden Unterhaltszahlungen zumeist als lästige Pflicht empfunden oder gänzlich abgelehnt. In einem solchen Fall kann es zu Konflikten kommen. Hier schafft eine anwaltliche Beratung Klarheit und ist daher unverzichtbar. Ebenso der Ausgleich des Zugewinns oder die vermögensrechtliche Auseinandersetzung beinhaltet erhebliches Streitpotential und bedarf der fachkundigen Unterstützung. Nicht zu vergessen die Hausratsteilung, die oft einer umsichtigen rechtsanwaltlichen Beratung bedarf. Bei der Berechnung des Unterhalts ist Ihnen Frau Dr. jur. Freches-Heinrichs behilflich.
Eheverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen
Eigentlich wäre es für alle Paare schon vor der Ehe wichtig, den rechtlichen Rahmen der Ehe im Falle einer Trennung und späteren Scheidung festzulegen. Zwar glaubt jeder, dass seine Ehe Bestand haben wird, aber dennoch ist es wichtig, schon vor der Eheschließung einen Ehevertrag abzuschließen. Fachanwältin Frau Dr. jur. Freches-Heinrichs berät zukünftige Eheleute, welche individuellen Punkte in ihrem Ehevertrag zu regeln sind.
Die Eheleute können ihre Scheidungsfolgen auch während der Trennungszeit mittels Scheidungsfolgenvereinbarung einvernehmlich regeln. Auch hierbei bedarf es der fachkundigen Beratung einer Fachanwältin wie Frau Dr. jur. Freches-Heinrichs.
Güterstand, was nun?
Im Rahmen der Trennung und anstehenden Scheidung ist der Zugewinn beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu ermitteln und ggf. auszugleichen. Hierbei wird – wegen der unterschiedlichen Einsatzzeitpunkten – die Ermittlung und Bewertung des Vermögens von Schenkungen und/oder Erbschaften gefordert. Auch bei der Auseinandersetzung im Rahmen der Gütertrennung ist fachkundige Rechtsberatung erforderlich.
Gemeinsames Eigentum wie das Familienheim
Oftmals haben die Eheleute ein Familienheim gemeinsam. Anlässlich der Trennung und Scheidung ist zu entscheiden, wer zukünftig Eigentümer der Immobilie sein soll und wer in der Immobilie weiter wohnen kann. Hierbei ist die Ermittlung des subjektiven und objektiven Wohnvorteils erforderlich. Auch die Auseinandersetzung des gemeinsamen Familienheims bedarf der fachkundigen Beratung.
Frau Dr. jur. Freches-Heinrichs ist seit 1995 als Rechtsanwältin mit dem Schwerpunkt Familien- und Erbrecht tätig. Als Fachanwältin verfügt sie sowohl theoretisch als auch praktisch über besondere Kenntnisse bei Scheidungsfragen, unabhängig davon, ob diese nun vor Gericht oder außergerichtlich behandelt werden.
Erfahrung und eine Spezialisierung auf Familienrecht sind bei Scheidungen wichtig, handelt es sich doch um Angelegenheiten, die vom vertretenden Anwalt ein besonderes Fingerspitzengefühl erfordern. Als Mediatorin DAA verfügt Frau Dr. jur. Freches-Heinrichs über die nötigen Kompetenzen, um den Eheleuten zu einer außergerichtlichen und einvernehmlichen Lösung zu verhelfen. Dies ist zum einen ganz im Sinne der Familiengerichte, die auf Konfliktvermeidung und Ausgleich bedacht sind, zum anderen natürlich auch im Sinne der Ehegatten, die auf diese Weise Nerven, Zeit und Geld sparen können.
Frau Dr. jur. Freches-Heinrichs unterstützt ihre Mandanten als Fachanwältin für Familienrecht in Geilenkirchen im Rahmen einer umfassenden Beratung zu allen typischen familienrechtlichen Angelegenheiten.
Übersicht
- Scheidung
- Sorgerecht
- Unterhaltsrecht
- Eheverträge
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzung
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