Erbrecht
Leistungen
im Erbrecht
Anwältin für Erbrecht in Geilenkirchen
Erbstreitigkeiten haben schon Familien oder Freundschaften zerbrochen. Daher ist eine kompetente anwaltliche Beratung über das Erben und Vererben wichtig, um Erbstreitigkeiten zu meiden.
Bereits zu Lebzeiten kann Vermögen übertragen werden. Diese Übertragungen dienen der Absicherung und Versorgung des Zuwendenden und können für Familienfrieden sorgen. Um Steuern zu sparen, können dabei auch Freibeträge genutzt werden.
Testamente und Erbverträge
Durch ein Testament oder ein Erbvertrag kann der „letzte Wille“ geregelt werden. Gibt es dies nicht, tritt grundsätzlich die Erbfolge ein. Der Zuwendende sollte daher zur rechten Zeit überlegen, ob die gesetzliche Erbfolge von ihm gewünscht und gewollt ist oder ob er die Vermögensnachfolge abweichend regeln möchte. Dabei darf jedoch nicht unbedacht bleiben, dass der Anspruch auf das Pflichtteil grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann.
Der „letzte Wille“ kann durch ein eigenhändiges Testament, ein öffentliches Testament, ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) oder ein Erbvertrag bekundet werden, wobei auch der digitale Nachlass ggf. zu regeln ist. Rechtsanwältin Dr. jur. Freches-Heinrichs ist gerne im Bereich Gestaltung und Prüfung von Testamenten für Sie da.
Wenn nun der Todesfall eingetreten ist und jemand Erbe aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder eines Testaments oder Erbvertrags geworden ist, dann stellt sich stets die Frage, ob die Erbschaft angenommen werden soll oder nicht. Die Beantwortung der Frage hat binnen sechs Wochen ab Kenntnis des Anfalls der Erbschaft zu erfolgen, da man nur während dieses Zeitraums die Erbschaft ausschlagen kann. Wird die Erbschaft angenommen, wird zumeist als Nachweis der Legitimation ein Erbschein benötigt.
Die Erbschaft ist bei Vorhandensein von mehreren Miterben auseinanderzusetzen. Zumeist sind in solchen Fällen auch Pflichtteilsansprüche zu bedienen. Eine solche Erbauseinandersetzung beinhaltet oftmals eine Vielzahl tatsächlicher und rechtlicher Schwierigkeiten, die mit anwaltlicher Beratung fachkundig und unterstützend gelöst werden können.
Ein wesentlicher Bestandteil bei der Nachlassplanung sollte auch das Thema Erbschaftssteuern sein. Hierbei ist stets zu prüfen, ob und in welcher Höhe diese anfällt. Die Erbschaftssteuer richtet sich grundsätzlich nach dem Wert des Nachlasses sowie dem Verwandtschaftsverhältnis des Erwerbers/Erben zum Erblasser. Auch hier ist eine Steueroptimierung, beispielsweise durch eine entsprechende Testamentsgestaltung oder Schenkungen zu Lebzeiten des Erblassers, unter Ausnutzung der Freibeträge möglich.
Testamentsvollstreckung
Dem Erblasser wird durch die Testamentsvollstreckung ermöglicht, auch nach seinem Tod hinaus Einfluss auf den Nachlass zu nehmen, damit die Erfüllung von Vermächtnissen oder Auflagen sichergestellt oder/und der Nachlass vor dem Zugriff ungeeigneter, böswilliger oder geschäftsunerfahrener Erben geschützt wird. Mit der Testamentsvollstreckung kann auch die Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft oder die Verwaltung des Nachlasses vereinfacht werden, um Streitigkeiten zwischen den Erben bei der Verteilung des Erbes zu vermeiden. Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Freches-Heinrichs ist Absolventin des zertifizierten Testamentsvollstreckerlehrganges der Arbeitsgemeinschaft Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge (AGT) und verfügt insoweit über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten, Sie auch in diesem Bereich kompetent und zuverlässig zu beraten und Ihre Interessen zu vertreten.
Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Um Fremdbestimmung im Falle eines Unfalls oder schweren Erkrankung zu vermeiden, ist es geboten, eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu errichten. Dazu berät Sie Rechtsanwältin Dr. jur. Freches-Heinrichs in Geilenkirchen.
In allen Fragen zum Erbrecht bzw. zu Schenkungen zu Lebzeiten, sowohl in der vorbereitenden Beratung als auch im Rahmen der Abwicklung eines Erbfalles, steht Ihnen Frau Dr. jur. Freches-Heinrichs als Anwältin für Erbrecht in Geilenkirchen beratend und vertretend kompetent, fachkundig und empathisch zur Seite.
Übersicht
- Gestaltung und Prüfung von Testamenten
- Erbvertrag
- Mediation bei außergerichtlichen Auseinandersetzungen
- Unternehmensnachfolge
- Testamentsvollstreckung
- Vorsorgevollmacht bei Patientenverfügung
- Pflichtteilsansprüche
- Internationales Erbecht
- Erbschaftssteuer
Rufen Sie uns an