Mediation

Leistungen 

Mediation

Mediatorin (DAA) in Geilenkirchen

Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, bei dem eine unabhängige, neutrale dritte Person, die als Mediator bezeichnet wird, die Parteien bei der Beilegung eines Streits unterstützt.

Mediationsverfahren

Beim Mediationsverfahren handelt es sich um ein vertrauliches und außergerichtliches Verfahren, bei dem die Parteien durch strukturierte Verhandlungen mit Hilfe des Mediators gemeinsam eine Einigung erarbeiten, die ihren Bedürfnissen und Interessen entspricht.

Im Unterschied zum Gerichtsverfahren, bei dem der Richter nach Lage der Akten entscheidet, arbeiten die Parteien im Mediationsverfahren selbst aktiv und eigenverantwortlich an einer interessengerechten Lösung. Im Mediationsverfahren werden die Bedürfnisse und Interessen aller Parteien berücksichtigt. Die Parteien haben hierbei zu jedem Zeitpunkt die Entscheidungsgewalt über Fortführung und Ausgang des Mediationsverfahrens.

Gerade im Familien- und auch Erbrecht sind die Konfliktparteien in besonderem Maße persönlich betroffen, da sich die Beziehungsebene bei der Bearbeitung des Konflikts nicht ausklammern lässt. Im Rahmen der Mediation wird versucht, die Parteien in der Differenzierung der Inhalts- und Beziehungsebene zu unterstützen, damit sie ihren Blick in die Zukunft richten und diese entsprechend gestalten können. Im Rahmen der Mediation werden gemeinschaftlich Lösungsmöglichkeiten erarbeitet. Die Einigung erhöht die Akzeptanz und Tragfähigkeit bei beiden Seiten. Als Abschluss einer Mediation soll eine (auch rechtsverbindliche) gemeinsam erarbeitete zukunftsorientierte Vereinbarung zur Konfliktbeilegung stehen, die alle beteiligten Konfliktparteien zu unterzeichnen und umzusetzen haben.

Auch im Arbeitsleben und der Wirtschaft werden oftmals Mediatoren eingesetzt, um Konflikte intern zu lösen. Hierbei wird zumeist einem 5-Phasen-Modell gefolgt: Auftragsklärung, Themensammlung, Positionen und Interessen, Sammeln und Bewerten von Lösungsoptionen sowie die Erstellung einer Abschlussvereinbarung.

Als erfahrene Rechtsanwältin und ausgebildete Mediatorin kann Ihnen Rechtsanwältin Dr. jur. Freches-Heinrichs auch in solchen Angelegenheiten beraten und Ihnen helfen, Konflikte intern außergerichtlich zu regeln. Gemeinsam mit Ihnen findet sie eine zukunftsorientierte Vereinbarung zur Konfliktbeilegung, mit der die Konfliktparteien leben können.

Übersicht

  • Wirtschaftsmediation
  • Erbmediation

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